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   VG Köln, 12.01.2007 - 18 K 3234/06.A   

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VG Köln, 12.01.2007 - 18 K 3234/06.A (https://dejure.org/2007,8328)
VG Köln, Entscheidung vom 12.01.2007 - 18 K 3234/06.A (https://dejure.org/2007,8328)
VG Köln, Entscheidung vom 12. Januar 2007 - 18 K 3234/06.A (https://dejure.org/2007,8328)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruf der Anerkennung eines irakischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit als Asylberechtigter; Prognosemaßstab zur Beurteilung der Gefahr politischer Verfolgung im Herkunftsstaat; Auslegung von § 73 Abs. 1 S. 1 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) entsprechend ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylVfG § 73 Abs. 1; GG Art. 16 a Abs. 1; AufenthG § 60 Abs. 1; GFK Art. 1 C 5; RL 2004/83/EG Art. 11 Abs. 1 Bst. e; WVRK Art. 31; AsylVfG § 73 Abs. 2 a
    Irak, Widerruf, Asylanerkennung, Flüchtlingsanerkennung, Änderung der Sachlage, allgemeine Gefahr, Genfer Flüchtlingskonvention, Wegfall-der-Umstände-Klausel, Anerkennungsrichtlinie, Machtwechsel, Staatenpraxis, Vertrauensschutz, Excom, UNHCR, Richtlinien zum ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (23)

  • VG Köln, 10.06.2005 - 18 K 4074/04

    Irak, Widerruf, Gesetzesänderung, Zuwanderungsgesetz, Entscheidungszeitpunkt,

    Auszug aus VG Köln, 12.01.2007 - 18 K 3234/06
    Wann eine entscheidungserhebliche Veränderung der politischen Verhältnisse im Herkunftsstaat angenommen werden kann, ist in Übereinstimmung mit der sogenannten Wegfall der Umstände" - Klausel in Artikel 1 C (5) des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28.07.1951 (Genfer Flüchtlingskonvention - GFK) zu beurteilen, die nunmehr wörtlich von Art. 11 Abs. 1 Buchst. e) der Qualifikationsrichtlinie übernommen worden ist, vgl. hierzu im Einzelnen Urteil der Kammer vom 10.06.2005 - 18 K 4074/04.A - NVwZ-RR 2006, 67 ff. Das Bundesverwaltungsgericht hat inzwischen ausdrücklich bestätigt, dass die Regelung des § 73 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG im Lichte der Genfer Konvention auszulegen ist und die materiellen Anforderungen des Art. 1 C (5) GFK zu beachten sind, vgl. BVerwG, Urteil vom 01.11.2005, a.a.O..

    Gemessen an den demnach zugrundezulegenden Kriterien hält die Kammer in Übereinstimmung mit internationalem und europäischem Flüchtlingsrecht an ihrer Auffassung fest, dass die Voraussetzungen für einen Widerruf gemäß § 73 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG im Falle des Irak nicht vorliegen, vgl. hierzu im Einzelnen bereits Urteile der Kammer vom 10.06.2005 - 18 K 4074/04.A -, NVwZ-RR 2006, 67 und vom 24.03.2006 - 18 K 6200/05.A - Juris.

    Dies folgt unter Berücksichtigung der integrationspolitischen Zielsetzungen daraus, dass Kern der Neuregelung in § 73 Abs. 2a AsylVfG ist, eine Verbindung zwischen der Aufenthaltsposition des Asylberechtigten und den Möglichkeiten einer Widerrufsentscheidung herzustellen, vgl. Urteil der Kammer vom 10.06.2005, a.a.O..

    Hierauf kann sich der Kläger auch berufen, da die Drei-Jahres-Frist des § 73 Abs. 2a AsylVfG nicht lediglich im öffentlichen Interesse besteht, sondern auch den Interessen des Asylberechtigten dient, vgl. hierzu im Einzelnen Urteil der Kammer vom 10.06.2005, a.a.O..

  • BVerwG, 01.11.2005 - 1 C 21.04

    Widerruf der Asylanerkennung; Widerruf der Flüchtlingsanerkennung;

    Auszug aus VG Köln, 12.01.2007 - 18 K 3234/06
    Die für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Widerrufsbescheides maßgebliche Rechtslage hat sich demnach sowohl gegenüber der noch der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu Widerrufsbescheiden betreffend irakische Flüchtlinge, vgl. BVerwG, Urteil vom 25.08.2004 - 1 C 22/03 - NVwZ 2005, 89-90, zugrundeliegenden Rechtslage als auch gegenüber den bereits unter Geltung des Zuwanderungsgesetzes ergangenen neueren Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts betreffend den Widerruf von Flüchtlingsanerkennungen, vgl. BVerwG, Urteil vom 01.11.2005 - 1 C 21/04 - BVerwGE 124, 276 bis 292, und BVerwG, Urteil vom 18.07.2006 - 1 C 15/05 - Juris, entscheidungserheblich verändert.

    Grundsätzlich ist daher der Widerrufstatbestand nur erfüllt, wenn eine Wiederholung der Verfolgungsmaßnahmen wegen zwischenzeitlicher Veränderungen im Verfolgerstaat mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden kann, vgl. BVerwG, Urteil vom 01.11.2005 - 1 C 21/04 -, Juris; BVerwG, Beschluss vom 27.06.1997, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 24.11.1992 - 9 C 3/92 - Buchholz 402.25 § 73 AsylVfG 1992 Nr. 1; BVerwG, Urteil vom 24.07.1990 - 9 C 78/89 - BVerwGE 85, 266-273; OVG Lüneburg, Urteil vom 29.02.1988 - 11 OVG A 10/87 - .

    Wann eine entscheidungserhebliche Veränderung der politischen Verhältnisse im Herkunftsstaat angenommen werden kann, ist in Übereinstimmung mit der sogenannten Wegfall der Umstände" - Klausel in Artikel 1 C (5) des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28.07.1951 (Genfer Flüchtlingskonvention - GFK) zu beurteilen, die nunmehr wörtlich von Art. 11 Abs. 1 Buchst. e) der Qualifikationsrichtlinie übernommen worden ist, vgl. hierzu im Einzelnen Urteil der Kammer vom 10.06.2005 - 18 K 4074/04.A - NVwZ-RR 2006, 67 ff. Das Bundesverwaltungsgericht hat inzwischen ausdrücklich bestätigt, dass die Regelung des § 73 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG im Lichte der Genfer Konvention auszulegen ist und die materiellen Anforderungen des Art. 1 C (5) GFK zu beachten sind, vgl. BVerwG, Urteil vom 01.11.2005, a.a.O..

    Die vom Bundesverwaltungsgericht, vgl. Urteil vom 01.11.2005, a.a.O., ausdrücklich offen gelassene Frage, ob § 73 Abs. 2a AsylVfG nur auf diejenigen Fälle anzuwenden ist, in denen auch der Anerkennungsbescheid nach dem 31.12.2004 ergangen ist, ist zur Überzeugung des Gerichts weiterhin dahin zu beantworten, dass die Vorschrift auf Grund des § 77 Abs. 1 AsylVfG und mangels einer hiervon abweichenden Übergangsvorschrift im Zuwanderungsgesetz auch auf solche Widerrufsverfahren anwendbar ist, in denen das Bundesamt nach dem 31.12.2004 über den Widerruf von vor dem 01.01.2005 ergangenen Statusentscheidungen entschieden hat, vgl. auch VG Frankfurt, Urteil vom 24.10.2005 - 9 E 1683/05.A (2) -, zitiert nach www.asyl.net.Magazin; VG Hannover, Urteil vom 07.11.2006 - 13 A 6195/06 - Juris.

  • OVG Saarland, 29.09.2006 - 3 R 6/06

    Zum Widerruf einer Flüchtlingsanerkennung für den Irak

    Auszug aus VG Köln, 12.01.2007 - 18 K 3234/06
    In Folge der im Irak herrschenden gewalttätigen Umbruchsituation entstehende neue Risiken für Einzelne oder Gruppen werden im Rahmen einer Prüfung berücksichtigt, die in jeder Hinsicht einschließlich des anzuwenden Wahrscheinlichkeitsmaßstabes der Prüfung eines Erstantrages entspricht, vgl. VGH München, Urteil vom 22.03.2006 - 13 aB 05.30749 - Juris; OVG NRW, Urteil vom 04.04.2006 - 9 A 3590/05.A - Juris; VGH Baden- Württemberg, Urteil vom 04.05.2006 - A 2 S 1122/05 - Juris, und Urteil vom 21.06.2006 - A 2 S 571/05 - Juris; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 18.05.2006 - 1 LB 117/05 - Juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.05.2006 - 10 A 10795/05 - Juris - wenn auch nur aus Gründen der Rechtssicherheit - OVG Saarland, Urteil vom 29.09.2006 - 3 R 6/06 - Juris; anders soweit ersichtlich nur: VG Köln, Urteil vom 24.03.2006 - 18 K 6200/05.A - Juris.

    Soweit in Entscheidungen die Qualifikationsrichtlinie Erwähnung findet, so geschieht dies nur insoweit, als - wiederum unter Bezugnahme auf das Bundesverwaltungsgericht - davon ausgegangen wird, dass sich auch daraus wohl keine weitergehenden Einschränkungen des Widerrufsrechts nach § 73 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG ergeben, vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.05.2006 - 10 A 10795/05 - OVG Saarland, Urteil vom 29.09.2006 - 3 R 6/06 - Juris.

    Die katastrophale und sich ständig verschlechternde Situation im Irak mit anhaltenden blutigen Machtkämpfen, deren Ausgang völlig ungewiss ist, erfüllt die Voraussetzungen für eine Anwendung dieser Klausel nicht, vgl. UNHCR-Hinweise zur Anwendung des Art. 1 C (5) der Genfer Flüchtlingskonvention (Wegfall der Umstände"- Klausel) auf irakische Flüchtlinge, vom 30.04.2005, AuAS 2005, S. 211 - 216; so auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.05.2006 - 10 A 10795/05 - Juris, und OVG Saarland, Urteil vom 29.09.2006 - 3 R 6/06 - Juris.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.05.2006 - 10 A 10795/05

    Rechtmäßiger Widerruf der Anerkennung als Asylberechtigter für Kurden aus dem

    Auszug aus VG Köln, 12.01.2007 - 18 K 3234/06
    In Folge der im Irak herrschenden gewalttätigen Umbruchsituation entstehende neue Risiken für Einzelne oder Gruppen werden im Rahmen einer Prüfung berücksichtigt, die in jeder Hinsicht einschließlich des anzuwenden Wahrscheinlichkeitsmaßstabes der Prüfung eines Erstantrages entspricht, vgl. VGH München, Urteil vom 22.03.2006 - 13 aB 05.30749 - Juris; OVG NRW, Urteil vom 04.04.2006 - 9 A 3590/05.A - Juris; VGH Baden- Württemberg, Urteil vom 04.05.2006 - A 2 S 1122/05 - Juris, und Urteil vom 21.06.2006 - A 2 S 571/05 - Juris; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 18.05.2006 - 1 LB 117/05 - Juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.05.2006 - 10 A 10795/05 - Juris - wenn auch nur aus Gründen der Rechtssicherheit - OVG Saarland, Urteil vom 29.09.2006 - 3 R 6/06 - Juris; anders soweit ersichtlich nur: VG Köln, Urteil vom 24.03.2006 - 18 K 6200/05.A - Juris.

    Soweit in Entscheidungen die Qualifikationsrichtlinie Erwähnung findet, so geschieht dies nur insoweit, als - wiederum unter Bezugnahme auf das Bundesverwaltungsgericht - davon ausgegangen wird, dass sich auch daraus wohl keine weitergehenden Einschränkungen des Widerrufsrechts nach § 73 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG ergeben, vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.05.2006 - 10 A 10795/05 - OVG Saarland, Urteil vom 29.09.2006 - 3 R 6/06 - Juris.

    Die katastrophale und sich ständig verschlechternde Situation im Irak mit anhaltenden blutigen Machtkämpfen, deren Ausgang völlig ungewiss ist, erfüllt die Voraussetzungen für eine Anwendung dieser Klausel nicht, vgl. UNHCR-Hinweise zur Anwendung des Art. 1 C (5) der Genfer Flüchtlingskonvention (Wegfall der Umstände"- Klausel) auf irakische Flüchtlinge, vom 30.04.2005, AuAS 2005, S. 211 - 216; so auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.05.2006 - 10 A 10795/05 - Juris, und OVG Saarland, Urteil vom 29.09.2006 - 3 R 6/06 - Juris.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.04.2006 - 9 A 3590/05

    Widerruf des (kleinen) Asyls für irakische Staatsangehörige grundsätzlich

    Auszug aus VG Köln, 12.01.2007 - 18 K 3234/06
    In Folge der im Irak herrschenden gewalttätigen Umbruchsituation entstehende neue Risiken für Einzelne oder Gruppen werden im Rahmen einer Prüfung berücksichtigt, die in jeder Hinsicht einschließlich des anzuwenden Wahrscheinlichkeitsmaßstabes der Prüfung eines Erstantrages entspricht, vgl. VGH München, Urteil vom 22.03.2006 - 13 aB 05.30749 - Juris; OVG NRW, Urteil vom 04.04.2006 - 9 A 3590/05.A - Juris; VGH Baden- Württemberg, Urteil vom 04.05.2006 - A 2 S 1122/05 - Juris, und Urteil vom 21.06.2006 - A 2 S 571/05 - Juris; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 18.05.2006 - 1 LB 117/05 - Juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.05.2006 - 10 A 10795/05 - Juris - wenn auch nur aus Gründen der Rechtssicherheit - OVG Saarland, Urteil vom 29.09.2006 - 3 R 6/06 - Juris; anders soweit ersichtlich nur: VG Köln, Urteil vom 24.03.2006 - 18 K 6200/05.A - Juris.

    Dass die Regelung des § 73 Abs. 2 a AsylVfG nicht lediglich in die Zukunft gerichtet ist, vgl. dazu Urteil des OVG NRW vom 04.04.2006 - a.a.O., ergibt sich insbesondere daraus, dass die dort vorgesehene Überprüfung und Unterrichtung der Ausländerbehörde in all denjenigen Fällen hinsichtlich der Erteilung der Niederlassungserlaubnis nach § 26 Abs. 3 AufenthG überflüssig ist, in denen die Flüchtlinge bereits über eine Niederlassungserlaubnis verfügen.

  • VG Köln, 24.03.2006 - 18 K 6200/05

    Irak, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Anerkennungsrichtlinie, Genfer

    Auszug aus VG Köln, 12.01.2007 - 18 K 3234/06
    In Folge der im Irak herrschenden gewalttätigen Umbruchsituation entstehende neue Risiken für Einzelne oder Gruppen werden im Rahmen einer Prüfung berücksichtigt, die in jeder Hinsicht einschließlich des anzuwenden Wahrscheinlichkeitsmaßstabes der Prüfung eines Erstantrages entspricht, vgl. VGH München, Urteil vom 22.03.2006 - 13 aB 05.30749 - Juris; OVG NRW, Urteil vom 04.04.2006 - 9 A 3590/05.A - Juris; VGH Baden- Württemberg, Urteil vom 04.05.2006 - A 2 S 1122/05 - Juris, und Urteil vom 21.06.2006 - A 2 S 571/05 - Juris; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 18.05.2006 - 1 LB 117/05 - Juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.05.2006 - 10 A 10795/05 - Juris - wenn auch nur aus Gründen der Rechtssicherheit - OVG Saarland, Urteil vom 29.09.2006 - 3 R 6/06 - Juris; anders soweit ersichtlich nur: VG Köln, Urteil vom 24.03.2006 - 18 K 6200/05.A - Juris.

    Gemessen an den demnach zugrundezulegenden Kriterien hält die Kammer in Übereinstimmung mit internationalem und europäischem Flüchtlingsrecht an ihrer Auffassung fest, dass die Voraussetzungen für einen Widerruf gemäß § 73 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG im Falle des Irak nicht vorliegen, vgl. hierzu im Einzelnen bereits Urteile der Kammer vom 10.06.2005 - 18 K 4074/04.A -, NVwZ-RR 2006, 67 und vom 24.03.2006 - 18 K 6200/05.A - Juris.

  • BVerwG, 27.06.1997 - 9 B 280.97

    Anerkennung als Asylberechtigter - Nachträglicher Wegfall der Voraussetzungen -

    Auszug aus VG Köln, 12.01.2007 - 18 K 3234/06
    Die Vorschrift ist auch anwendbar, wenn die Asylanerkennung oder die Gewährung von Abschiebungsschutz nach § 51 Abs. 1 AuslG 1990 von Anfang an rechtswidrig war, vgl. BVerwG, Urteil vom 25.08.2004, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 19.09.2000 - 9 C 12/00 - BVerwGE 112, 80-92; BVerwG, Beschluss vom 27.06.1997 - 9 B 280/97 - NVwZ-RR 1997, 741-742.

    Grundsätzlich ist daher der Widerrufstatbestand nur erfüllt, wenn eine Wiederholung der Verfolgungsmaßnahmen wegen zwischenzeitlicher Veränderungen im Verfolgerstaat mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden kann, vgl. BVerwG, Urteil vom 01.11.2005 - 1 C 21/04 -, Juris; BVerwG, Beschluss vom 27.06.1997, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 24.11.1992 - 9 C 3/92 - Buchholz 402.25 § 73 AsylVfG 1992 Nr. 1; BVerwG, Urteil vom 24.07.1990 - 9 C 78/89 - BVerwGE 85, 266-273; OVG Lüneburg, Urteil vom 29.02.1988 - 11 OVG A 10/87 - .

  • EuGH, 10.04.1984 - 14/83

    Von Colson und Kamann / Land Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus VG Köln, 12.01.2007 - 18 K 3234/06
    Auch die nationalen Gerichte sind verpflichtet, bei der Anwendung des nationalen Rechts dieses im Lichte des Wortlauts und des Zweckes der Richtlinie auszulegen, um das in Art. 249 EG genannte Ziel zu erreichen, vgl. EUGH, Rs. 14/83, von Colson und Kamann, Urteil vom 10.04.1984, Slg. 1984, S. 1891, Ziff. 26; EUGH, Rs. 79/83, Harz, Urteil vom 10.04.1984, Slg. 1984, S. 1921, Ziff. 8; BVerfG, Beschluss vom 08.04.1987 2 BvR 687/95 - BVerfGE 75, 223 ff; Streinz, Europarecht, Rdnr. 409 m.w.N.
  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 687/85

    Kloppenburg-Beschluß

    Auszug aus VG Köln, 12.01.2007 - 18 K 3234/06
    Auch die nationalen Gerichte sind verpflichtet, bei der Anwendung des nationalen Rechts dieses im Lichte des Wortlauts und des Zweckes der Richtlinie auszulegen, um das in Art. 249 EG genannte Ziel zu erreichen, vgl. EUGH, Rs. 14/83, von Colson und Kamann, Urteil vom 10.04.1984, Slg. 1984, S. 1891, Ziff. 26; EUGH, Rs. 79/83, Harz, Urteil vom 10.04.1984, Slg. 1984, S. 1921, Ziff. 8; BVerfG, Beschluss vom 08.04.1987 2 BvR 687/95 - BVerfGE 75, 223 ff; Streinz, Europarecht, Rdnr. 409 m.w.N.
  • BVerwG, 02.12.1991 - 9 C 126.90

    Asylverfahren - Anerkennung als Asylberechtigter - Erlöschen

    Auszug aus VG Köln, 12.01.2007 - 18 K 3234/06
    Denn es liegt nahe, dass die bei der Schaffung der Qualifikationsrichtlinie bekannte Rechtsauffassung des Flüchtlingskommissars, des Exekutivkomitees, der völkerrechtlichen Lehre und die vorhandene Staatenpraxis in deren Regelungen mit eingeflossen sind, jedenfalls soweit sie Regelungen der GFK nachzeichnen bzw. wortgleich übernehmen, wie dies hier der Fall ist, vgl. BVerwG, Urteil vom 02.12.1991 - 9 C 126/90 - Juris.
  • EuGH, 10.04.1984 - 79/83

    Harz / Deutsche Tradax

  • BVerwG, 26.06.2002 - 1 C 17.01

    Auslegung des Klageantrags; Hauptantrag; Hilfsantrag; Rangverhältnis;

  • VG Hannover, 07.11.2006 - 13 A 6195/06

    Ausübung von Ermessen bei Widerruf der Feststellungen von Abschiebehindernissen.

  • VG Frankfurt/Main, 24.10.2005 - 9 E 1683/05

    Widerruf der Asylberechtigung - 3-Jahres-Frist - Ermessensentscheidung des

  • BVerfG, 12.07.1994 - 2 BvE 3/92

    AWACS - Auslandseinsätze der Bundeswehr

  • BVerwG, 19.09.2000 - 9 C 12.00

    Widerruf der Feststellung von Abschiebungsschutz wegen politischer Verfolgung;

  • BVerwG, 25.08.2004 - 1 C 22.03

    Widerruf der Feststellung von Abschiebungsschutz wegen politischer Verfolgung;

  • BVerwG, 24.11.1992 - 9 C 3.92

    Anforderungen an den Entzug der Asylberechtigung - Prognosemaßstab der

  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.2006 - A 2 S 571/05

    Zur Auslegung des § 73 Abs 1 S 1 AsylVfG 1992 in der seit dem 01.01.2005

  • BVerwG, 24.07.1990 - 9 C 78.89

    Innerer Zusammenhang zwischen erlittener und drohender künftiger Verfolgungen -

  • VGH Baden-Württemberg, 04.05.2006 - A 2 S 1122/05

    Zur Auslegung des § 73 Abs 1 S 1 AsylVfG 1992 in der seit dem 01.01.2005

  • BVerwG, 28.06.2006 - 1 B 136.05

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im verwaltunggerichtlichen

  • OVG Schleswig-Holstein, 18.05.2006 - 1 LB 117/05

    Widerruf des Asyl- bzw. Flüchtlingsschutzes für Iraker

  • BVerwG, 20.03.2007 - 1 C 21.06

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Prüfungspflicht des Bundesamts;

    Entgegen der Ansicht der Revision besteht auch kein Anlass, bei sog. Alt-Anerkennungen - wie hier - im Hinblick auf die vom Gesetzgeber gewollte Verbesserung der aufenthaltsrechtlichen Stellung von anerkannten Flüchtlingen eine unbeabsichtigte Regelungslücke anzunehmen und diese im Wege einer erweiternden Auslegung von § 73 Abs. 2a AsylVfG mit dem Ergebnis zu schließen, dass in derartigen Altfällen nach Ablauf von drei Jahren nach Unanfechtbarkeit der Anerkennung - ohne vorherige Negativentscheidung des Bundesamts - ein Widerruf gleichsam automatisch nur noch im Wege der Ermessensentscheidung möglich ist (so etwa VG Köln, Urteil vom 12. Januar 2007 - 18 K 3234/06.A - juris und VG Frankfurt, Urteile vom 24. Oktober 2005 - 9 E 1683/05.A - juris und vom 31. Oktober 2005 - 9 E 2509/05.A (V) - InfAuslR 2006, 42 ff.).
  • BVerwG, 06.12.2007 - 10 B 125.07

    Grundsätzliche Bedeutung einer Frage im Zusammenhang mit der Auslegung der

    Zur Begründung beruft sich die Beschwerde unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln vom 12. Januar 2007 18 K 3234/06.A auf die ihrer Auffassung nach vom Bundesverwaltungsgericht nicht hinreichend berücksichtigte Entstehungsgeschichte der "Wegfall-der-Umstände-Klausel", deren Auslegung durch den UNHCR und die internationale Staatenpraxis sowie die mit der GFK wortgleiche Beendigungsklausel in der Qualifikationsrichtlinie und die hierzu vertretene Auffassung der Europäischen Kommission, ohne in diesem Zusammenhang jedoch eine konkrete, bisher nicht bedachte oder erneut klärungsbedürftige Rechtsfrage zur Auslegung des § 73 AsylVfG aufzuwerfen und deren Entscheidungserheblichkeit im vorliegenden Verfahren näher darzulegen.
  • VG Freiburg, 26.06.2008 - A 1 K 2160/07

    Politische Verfolgung in Togo nach den Parlamentswahlen im Oktober 2007

    Merkliche Fortschritte beim Aufbau einer unabhängigen Justiz, der Schutz der fundamentalen Grundrechte wie der Meinungs- , Religions- sowie Vereinigungsfreiheit, aber auch Amnestien, die Aufhebung freiheitsraubender Gesetze und der Abbau ehemaliger Geheimdienste können solche Indizien darstellen (siehe im Übrigen ausführlich und mit zahlr. Nachweisen zu diesen Maßstäben des UNHCR - VG Köln, Urt. v. 12.01.2007 - 18 K 3234/06.A -juris = Asylmagazin 5/2007).
  • BVerwG, 29.10.2007 - 10 B 139.07

    Darlegungsanforderungen an die Grundsatzrüge

    Zur Begründung beruft sich die Beschwerde unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln vom 12. Januar 2007 - 18 K 3234/06.A - auf die ihrer Auffassung nach vom Bundesverwaltungsgericht nicht hinreichend berücksichtigte Entstehungsgeschichte der "Wegfall-der-Umstände-Klausel", deren Auslegung durch den UNHCR und die internationale Staatenpraxis sowie die mit der GFK wortgleiche Beendigungsklausel in der Qualifikations-Richtlinie und die hierzu vertretene Auffassung der Europäischen Kommission, ohne in diesem Zusammenhang jedoch eine konkrete, bisher nicht bedachte oder erneut klärungsbedürftige Rechtsfrage zur Auslegung des § 73 AsylVfG aufzuwerfen und deren Entscheidungserheblichkeit im vorliegenden Verfahren näher darzulegen.
  • VG Hamburg, 25.10.2007 - 15 A 387/07

    Voraussetzungen für Widerruf der Asylanerkennung

    Offen bleiben kann hier, ob aus Gründen der Harmonisierung der deutschen Widerrufsvorschrift mit den völker- und europarechtlichen Regeln des Erlöschens der Flüchtlingseigenschaft ein für den bereits anerkannten Asylsuchenden noch günstigerer Wahrscheinlichkeitsmaßstab in Bezug auf weitere Verfolgung und eine zeitlich und politisch noch tiefgreifendere Verfestigung der verbesserten Umstände zu verlangen ist (so z.B. VG Köln, Urteil vom 12.1.2007, 18 K 3234/06.A, Juris, insbesondere Rn. 41 ff., das eine dauerhafte Systemveränderung im Verfolgerstaat verlangt) , denn auch unter den vom Bundesverwaltungsgericht aufgestellten Voraussetzungen ist dem Kläger zu 1) der weitere Schutz als Flüchtling nicht zu versagen.
  • VG Hamburg, 22.03.2007 - 15 A 1150/03

    Widerruf der Anerkennung eines türkischen Yeziden als Asylberechtigter.

    Offen bleiben kann hier, ob aus Gründen der Harmonisierung der deutschen Widerrufsvorschrift mit den völker- und europarechtlichen Regeln des Erlöschens der Flüchtlingseigenschaft ein für den bereits anerkannten Asylsuchenden noch günstigerer Wahrscheinlichkeitsmaßstab in Bezug auf weitere Verfolgung und eine zeitlich und politisch noch tiefgreifendere Verfestigung der verbesserten Umstände zu verlangen ist (so aber sehr ausführlich VG Köln, Urteil vom 12.1.2007, 18 K 3234/06.A, Juris, insbesondere Rn. 41 ff., das eine dauerhafte Systemveränderung im Verfolgerstaat verlangt) , denn auch unter den vom Bundesverwaltungsgericht aufgestellten Voraussetzungen ist dem Kläger der weitere Schutz als Flüchtling nicht zu versagen.
  • VG Köln, 12.10.2007 - 18 K 3468/06

    Irak, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Wegfall-der-Umstände-Klausel, Genfer

    Das erkennende Gericht hat demgegenüber in mehreren Entscheidungen die Auffassung vertreten, dass die Voraussetzungen für einen Widerruf im Falle irakischer Staatsangehöriger angesichts der derzeitigen Situation im Irak trotz des Sturzes des Saddam-Regimes nicht vorliegen, vgl. hierzu im Einzelnen Urteil der Kammer vom 10.06.2005 - 18 K 4074/04.A -, NVwZ-RR 2006, 67; Urteil vom 24.03.2006 - 18 K 6200/05.A - Juris; zuletzt Urteil vom 12.01.2007 - 18 K 3234/06.A - Juris.
  • VG Hamburg, 22.03.2007 - 15 A 1008/06

    Widerruf der Anerkennung eines Yeziden aus der Türkei

    Offen bleiben kann hier, ob aus Gründen der Harmonisierung der deutschen Widerrufsvorschrift mit den völker- und europarechtlichen Regeln des Erlöschens der Flüchtlingseigenschaft ein für den bereits anerkannten Asylsuchenden noch günstigerer Wahrscheinlichkeitsmaßstab in Bezug auf weitere Verfolgung und eine zeitlich und politisch noch tiefgreifendere Verfestigung der verbesserten Umstände zu verlangen ist (so aber sehr ausführlich VG Köln, Urteil vom 12.1.2007, 18 K 3234/06.A, Juris, insbesondere Rn. 41 ff., das eine dauerhafte Systemveränderung im Verfolgerstaat verlangt) , denn auch unter den vom Bundesverwaltungsgericht aufgestellten Voraussetzungen ist dem Kläger der weitere Schutz als Flüchtling nicht zu versagen.
  • VG Ansbach, 16.10.2008 - AN 1 K 08.30257

    Türkei; Widerruf der Asylanerkennung und der Feststellung des Vorliegens der

    Diesbezüglich werde auf das Urteil des Verwaltungsgerichtes Köln vom 12. Januar 2007 - 18 K 3234/06 - verwiesen.
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